Die Schweiz
Allgemeines
In diesem Land arbeiten wir mit unterschiedlichen (para)medizinischen Institutionen zusammen, wie z.B. Universitätskliniken, Privat-, Regional-, Kantonals- und Stadtspitälern, Psychiatriekliniken, Alters- und Pflegeheimen. Schweizerische Krankenhäuser ("Spitäler" genannt) sind schon seit Jahren darauf eingerichtet, mit Personal anderer Nationalitäten zusammenzuarbeiten, da hier schon seit Jarhzehnten Personalmangel herrscht.
Regionen
Die Schweiz ist in 27 Kantonen aufgeteilt. Offene Stellen in Spitälern und sonstigen Institutionen gibt es in allen Kantonen; unter anderem in Wintersportgebieten, in Grosstädten, ländlichen Gebieten oder pittoresken Ortschaften. In diesen Regionen wird Deutsch, Französisch oder Italienisch gesprochen.
Arbeitsbedingungen
In der Schweiz werden europaweit die höchsten Gehälter gezahlt. Vom Bruttogehalt erhält man ungefähr 75% als Nettogehalt ausbezahlt. Eine 42-stündige Arbeitswoche ist die Regel und ein 13. Monatsgehalt wird jährlich ausgezahlt. Die Sozialleistungen sind ausgezeichnet.
Unterkunft
Bei nahezu allen Anstellungen stehen Unterkünfte zur Verfügung, von einem Zimmer im Personalhaus, bis hin zu Studios oder Apartments ausserhalb. In den meisten Fällen regelt der Arbeitgeber eine passende Unterkunft. Nur in einzelnen Fällen ist keine Unterkunft bei dem neuen Arbeitgeber anwesend oder frei. In diesem Fall findet die Wohnungssuche in der direkten Umgebung Ihres neuen Arbeitsplatzes statt.
Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis
Die Schweiz gehört nicht zu der Europäischen Union. Jedoch infolge der Bilateralen Abkommen benötigen Staatsangehörigen aus den EU-Staaten, ausser Bulgarien und Rumänien, keine Arbeitsbewilligung mehr. Eine Aufenthaltsbewilligung wird jedoch noch immer benötigt und soll, innerhalb 3 Monate nachdem mit der Arbeit angefangen ist, zugewiesen sein. Diese Bewilligung wird normalerweise höchstens für eine Periode von 12 oder 18 Monaten abgegeben. Verlängerung der Bewilligung ist oft möglich. Für spezialisiertes Personal, wie z.B. IPS- oder OPS- Pfleger/Schwester, gibt es oft auch Möglichkeiten für eine Kurzbewilligung in Betracht zu kommen. Für Staatsangehörigen der sogenannten Drittstaaten (Bulgarien und Rumänien) oder von anderen Ländern gilt noch immer die Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungspflicht.