Die Kanalinsel

Allgemeines
Arbeiten auf den Kanalinseln ist arbeiten in einer schönen Gegend, in einem angenehmen Klima und in der Nähe von langen Stränden. Die Inseln kennen eine lange Geschichte und weisen, trotz der Lage vor der französischen Küste, Parallele mit England auf. Das Arbeiten im Gesundheitswesen heisst arbeiten in einer internationalen Umgebung, da die Spitäler bereits seit Jahren von ausländischen Mitarbeitern abhängig sind. Das Ausbildungsniveau im Gesundsheitswesen ist hoch und dadurch auch die Arbeitsweise in den Spitälern. Stellen sind hauptsächlich anwesend im Akutspital oder in der geriatrischen Pflege. 

Arbeitsbedingungen
Die Gehälter auf den Kanalinseln sind im Vergleich zum europäischen Durchschnitt recht hoch, jedoch sind die Kosten der Grundbedürfnisse wegen des Tourismus auch automatisch etwas höher. Eine 37,5-stündige Arbeitswoche, 5 Wochen Urlaub und 11 "Public Holidays" sind die Regel. Die Sozialleistungen sind ausgezeichnet. Insbesondere die Steuern sind sehr attraktiv; Sie zahlen nur 20%! Arbeitsverträge variieren von 6 Monaten bis länger.

Unterkunft
Die Versorgungseinrichtungen haben immer Unterkunftsmöglichkeiten im Personalhaus, da die Unterkunftrichtlinien der Behörden recht streng sind. Die Unterkunft ist normalerweise unterstützt, damit Sie billiger wohnen können. Die Unterkunft ist einfach eingerichtet und bietet Ihnen die ersten Bedürfnissen um auf den Inseln zu leben.

Sprachen
Gute Englischkenntnisse sind unerlässlich, um sich für eine offene Stelle zu qualifizieren.

Registrierung
Genau wie in England ist man auf den Kanalinseln dazu verpflichtet, eine Registrierung des Krankenschwester/pflegerdiploms zu beantragen. Eine Registrierung des Diploms ist für manche andere Berufe im Gesundheitswesen (z.B. MTRA's, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, usw) obligatorisch oder erwünscht. Dieser Vorgang nimmt ungefähr 6-8 Wochen in Anspruch.

Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis
Die Kanalinseln sind kein Mitgleid der EU, folgen jedoch den EU Richtlinien in der Verleihung der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnissen. Nicht EU-Bürger müssen deshalb über eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis verfügen, um auf den Kanalinseln arbeiten zu dürfen. Diese Erlaubnis wird von den Arbeitgebern vor Ort beantragt.